Impressum

Medieninhaber / Herausgeber

Zero Emissions Solution OG

Eisengasse 7c, 2604 Theresienfeld, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 599852 k HG Wiener Neustadt
UID-Nummer: ATU 79448448

E-Mail: office@zestech.at
Telefon: +43 663 03 0000 93

Unternehmenssitz: Theresienfeld, Österreich
Aufsichtsbehörde: Magistratisches der Wiener Neustadt
Anwendbare gewerberechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung (www.ris.bka.gv.at)
Unternehmensgegenstand: Elektrotechnik
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich,

Kontakt zum Datenschutzbeauftragten:
office@zestech.at

EU-Streitschlichtung

Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

Haftung für Inhalte dieser Website

Die Informationen, die die Zero Emissions Solution OG Ihnen auf dieser Website zur Verfügung stellt, wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und werden laufend aktualisiert. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit nicht garantiert werden. Die Zero Emissions Solution OG schließt daher jede Haftung oder Garantie hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Website bereitgestellten Informationen aus.Die Zero Emissions Solution OG behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen. Soweit unsere Internetseiten in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, bauen diese Aussagen auf Überzeugungen und Einschätzungen der Zero Emissions Solution OG auf und unterliegen damit Risiken und Unsicherheiten. Die Zero Emissions Solution OG ist nicht verpflichtet, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren. Eine Haftung für solche Aussagen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Urheberrechtshinweis

Alle Inhalte dieser Webseite (Bilder, Fotos, Texte, Videos) unterliegen dem Urheberrecht. Falls notwendig, werden wir die unerlaubte Nutzung von Teilen der Inhalte unserer Seite rechtlich verfolgen.

AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden Leistung und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen gegenüber dem Auftraggeber,

einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften. Sie gelten auch dann, wenn wir uns zukünftig bei laufenden Geschäftsbeziehungen nicht ausdrücklich bei jedem

Vertragsabschluss darauf berufen. Sie gelten auch, wenn sich unsere Bedingungen mit denen des Auftraggebers widersprechen.

  • Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
    • Alle Angebote sind freibleibend, und sind nur nach Maßgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung verpflichtend.
    • Alle Angebote, Zeichnungen und sonstige Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine unzulässige Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz.
    • Verschlechtert sich der Zustand nach Besichtigung und Abgabe unseres Angebots durch verzögerte Auftragserteilung und/oder unsachgemäße Unterlagen oder Informationen, so sind wir an unser Angebot nicht mehr gebunden.
    • Auftraggeber i.S.d. Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
    • Die Einschaltung der Anlage darf erst nach Installation des neuen digitalen Zählers des Energieversorgers erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde Sorge zu tragen, dass die Anlage nicht aktiviert wird.

ll. Lieferung-Ausführung

  1. Mit Absenden der Auftragsbestätigung beginnt die Liefer-, bzw. Ausführungsfrist. Dies jedoch nicht, wenn zuvor noch Unterlagen oder Genehmigungen vom Auftraggeber

beigebracht werden müssen oder eine vereinbarte Anzahlung noch nicht eingegangen ist. Verzögert sich der Versand bzw. der Arbeitsbeginn ohne Verschulden unsererseits, so gilt der Tag der Bereit-bzw. Fertigstellung als Liefertag bzw. Abnahmetag für die von uns

erbrachten Arbeitsleistungen. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die

rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers aus diesen oder anderen Abschlüssen voraus. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder

verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

  • Ereignisse höherer Gewalt oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B.

Betriebsstörungen, Streiks) und die die termingemäße Ausführung des Auftrages hindern, berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen

hinauszuschieben oder, wenn uns die Leistung dadurch unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

  • Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, kann der Auftraggeber von dem Vertrag erst dann zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt und angedroht hat, nach erfolglosem Fristablauf werde er die Annahme der Leistung ablehnen. Weitere Ansprüche aus

Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer VIII.

Ill. Preise

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweiligen Höhen in der Rechnung mit ausgewiesen.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Die Schlussrechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsausstellung ohne Abzug.
    1. Zahlungsmodalität: 50% Anzahlung, 30% bei Material Zustellung 20% bei Fertigstellung, in speziellen Fallen behalten wir uns das Recht vor, höhere Anzahlungen zu berechnen. Details siehe Angebotsschreiben
    1. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% per Monat zu fordern. Die Geltendmachung höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
    1. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein

Zurückbehaltungsrecht wegen seiner Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  • Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Vorliegen von Umstanden, weiche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu minder geeignet sind, haben wir das Recht alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig zu

stellen. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen und Dienstleistungen nur gegen Vorauszahlung und Sicherheitsleistung auszuführen,sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten und/oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu

verlangen,ferner dem Käufer die WeiterveräuBerung der Ware zu untersagen und sie in unsere Verfügungsgewalt zu nehmen.

  • Eigentumsvorbehalt
    • Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor(Vorbehaltsware) bis der Käufer sämtliche, auch zukünftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns

beglichen hat,auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Entsprechendes gilt für Sicherheiten.Bei laufender Rechnung sichert das Vorbehaltene Eigentum die Saldenforderungen von uns.

  • Mängel und Gewährleistung
    • Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung unserer Leistung bzw.nach Lieferung schriftlich und spezifiziert gerügt werden. Verdeckte Mängel sind

unverzüglich nach Feststellung zu rügen.Einen Unternehmer trifft die volle Beweislast für samtliche Anspruchsvoraussetzungen,insbesondere für den Mangel selbst,für den Zeitpunkt des Mangeis und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.Verbraucher müssen uns innerhalb

einer Frist von 2 Monaten nachdem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde,über offensichtliche Mangel schriftlich unterrichten.Unterlässt dies der

Verbraucher,erlöschen seine Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels.Dies gilt nicht bei Arglist. Die Beweislast fur den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

  • Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserem billigen Ermessen nach Erfüllung entweder durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.Ausgetauschte Teile gehen

in unser Eigentum über.Wird die Nacherfüllung nicht von uns in einem angemessenen

Zeitraum durchgeführt,kann der Auftraggeber uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen,nach Ablauf dieser,den Kaufpreis herabsetzen oder vom Vertrage zurücktreten kann.Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. 3.Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet

werden.Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir gemaβ den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.Eine darüberhinausgehende

Schadenersatzhaftung kommt nur in Betracht,wenn die Zusicherung ausdrücklich eine Einstandspflicht für eventuelle Schaden enthielt.

  • Soweit ein Werk mangelhaft ist,kann der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen und soweit nicht andersvereinbart,Nacherfüllung verlangen,sofern sie

nicht mit unverhäitnismaBigen Kosten verbunden ist oder nach angemessener Fristsetzung zur Nacherfüllung,die fruchtios geblieben war,den Mangel selbst beseitigen,von dem

Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindem.Weitergehende Ansprüche des Bestellers bestehen nicht.

  • Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen wegen Sachmängeln beweglicher Sachen wird

entsprechend den jeweilig gültigen gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucher als auch für Unternehmer,soweit nicht ein anderes vereinbart,als Rechtsgrundlage herangezogen.

  • Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen bei einem Werk,dessen Erfolg in der

Herstellung,Wartung oder Veranderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht 1 Jahr,bei einem Bauwerk 3 Jahre ab

Abnahme des Werkes.

  • Im Übrigen gelten in Ansehung von Mängeln die gesetzlichen Bestimmungen. VII.Haftung
  • Wir haften auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder auβervertraglicher

Pflichten oder bei Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,soweit in diesen Bedingungen nicht abweichendes geregelt ist. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir-auβer in Fallen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit-nur für den

vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden.

  • Wir haften gegenüber Unternehmem bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten im Ubrigen nicht.
  • Wir haften nicht für Schäden des Auftraggebers,die bei Vertragsabschluss nicht

vorhersehbar waren,die der Auftraggeber versichert hat, für entgangenen Gewinn, Schaden aus einer Betriebsunterbrechung des Auftraggebers,sowie fur Schäden,die der Auftraggeber durch mit seinem Abnehmer vertraglich vereinbarte Haftungs-Beschrankung in rechtlich

zulässiger und zumutbarer Weise hatte beschränken können.

  • Die vorstehenden Haftungsbeschrankungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung.Sie gelten auch nicht bei uns zurechenbaren Körper-und

Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens.

VIIL. Rücktritt und Storno

  1. Wird der Vertrag bei Ersttermin (nurbei Kontaktaufnahme durch unser

Unternehmen)abgeschlossen und der Kunde gilt als Konsument im Sinne des

Konsumentenschutz-gesetzes,gilt das Rücktrittsrecht nach §3 KschG:Der Kunde kann ohne

Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten.

  • Wird der Vertrag bei einem Folgetermin abgeschlossen,bzw.gilt der Kunde als

Unternehmen,so ist das Konsumentenschutzgesetz nicht anzuwenden.Der Kunde kann den Vertrag innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss mit einer Stornogebühr in der Höhe von 10% der Vertragssumme stornieren.Erfolgt die Stornierung zum späteren

Zeitpunkt,werden die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 20% der Vertragssumme,als Stornogebühr in Rechnung gestellt.

  1. Erfüllungsort,Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Erfüllungsort für Lieferungen und Dienstleistungen ist die Adresse des Kunden.
    1. Als Gerichtsstand wird die ausschlieβliche ortliche Zustandigkeit des sachlich zustandigen Gerichtes 2700 Wr.Neustadt vereinbart.
    1. Bei Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag gilt ergänzend zu diesen Vertragsbestimmungen das Osterreichische Recht.
    1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohlverbindlich

Wir sind für Sie da!

Wir sind stolz darauf, dank unseres breiten Leistungsangebots, auf viele zufriedene Kunden zurückblicken zu können. Schauen Sie sich auf unserer Webseite um, kontaktieren Sie uns bei Fragen oder kommen Sie am besten gleich persönlich bei uns vorbei.

Kontakt

Tel.: +43 663 03000093
E-Mail: office@zestech.at

Adresse

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2604 Theresienfeld

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